In einem Urteil vom 12.09.2013, Az. I ZR 208/12, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass E-Mails, die über ein Tell-a-friend-Formular versendet werden, unzulässig sind, da sie als unerwünschte Werbung zu werten sind. Warum das so ist und welche Folgen sich daraus für Sie ergeben können Sie beim unserem langjährigen Partner Inxmail erfahren.