Das OLG Hamburg forderte die Ausweisung der MwSt und Versandkosten neben allen angegebenen Preisen, selbst wenn dort gar nicht bestellt werden konnte. Das BGH Urteil scheint dies jetzt nur noch für Preise zu fordern, die zu einer direkten Bestellung führen können, so z.B. auf der Produktdetailseite.
Die genaue Urteilsbegründung wird noch erwartet. Hierbei scheint es sich jedoch in jedem Fall um eine Erleichterung für Shopbetreiber zu handeln.
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