Vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Bedenken gegen den Einsatz von Webanalyse-Tools bemüht sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) um Aufklärung. Nach Einschätzung des Verbandes könnten Webseiten-Betreiber beispielsweise das von Datenschützern zuletzt kritisierte Google Analytics rechtlich unbedenklich nutzen, sofern ein entsprechender Datenschutzhinweis auf der Webseite angebracht sei.
Google Analytics war im vergangenen Sommer in das Visier von Datenschützern geraten. Damit können Website-Betreiber beispielsweise untersuchen, wo und wie lange Besucher auf ihren Seiten verweilen. Dazu betten sie in jede Webseite Javascript-Code ein, der Surfer-Daten wie die IP-Adresse an Google übermittelt. Die Landesdatenschutzbeauftragten Berlins und Schleswig-Holsteins kritisieren, dass dabei ein Webseitenbetreiber nur seine eigenen Besucher sieht, Google aber Kenntnis zu allen Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, erlangen kann. Diese Nutzungsdaten könne das Unternehmen für weitere eigene Auswertungen verwenden.