Seit 14. September 2010 bestehen für Google AdWords neue Markenrichtlinien, die sich an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anlehnen.
Generell ist Google mit der Thematik Markenrecht zu dem Entschluss gekommen sehr viel freier mit der Buchbarkeit von Begriffen umzugehen. Durch viele Musterprozesse wurde festgestellt, dass Keyword-Buchungen bei AdWords keine Markenverletzung darstellen. Somit sollen alle Begriffe künftig frei buchbar sein. Erst wenn der Markeninhaber, der in seinen Rechten verletzt wurde, Beschwerde einreicht und Google zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um eine irreführende Anzeige handelt wird es aktiv etwas dagegen unternehmen. Frei nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten, da diese neue Richtlinie bei Google nicht bedeutet, dass alle Buchungen auch legal sind. Es bietet experimentierfreudigen Unternehmen auf jeden Fall einen großen Spielraum neue Werbewege zu begehen. Viel Streit und Ärger bei Markeninhabern, Werbetreibenden und Google ist damit absehbar. Wie Gerichte in Einzelfällen entscheiden kann zu diesem Zeitpunkt keiner vorhersagen.